Leihverkehrsordnung
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Vereinbarung der Bibliotheken
Die UB ist dem Deutschen Leihverkehr und dem Internationalen Leihverkehr angeschlossen und
muß bei der Erledigung von Bestellungen im Fernleihverkehr die "Leihverkehrsordnung der
deutschen Bibliotheken" und die Vereinbarungen über den internationalen Leihverkehr beachten.
Die entsprechenden Texte können Sie in der jeweils gültigen Fassung im Informationszentrum
einsehen.
Einige für Sie besonders wichtige Punkte daraus:
Für jedes Buch und jeden Aufsatz, den Sie in der Fernleihe bestellen wollen, ist ein
eigener
Bestellschein
zu verwenden. Sie erhalten die Formulare kostenlos im Informationszentrum.
Füllen Sie nur die stark umrandeten Felder aus.
Angesichts von Millionen umlaufender Fernleihscheine im In- und Ausland ist es wichtig, daß
Sie:
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Ihre Bestellung mit
Schreibmaschine
schreiben. Bei Bedarf stehen Ihnen die Schreibmaschinen im Informationszentrum zur Verfügung.
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die benötigten
Angaben vollständig
eintragen. Die UB darf nur bibliographisch exakte
Bestellungen weitergeben. Reicht Ihre Literaturquelle hierfür nicht aus, müssen Sie zusätzlich
noch in Bibliographien und CD-ROM-Datenbanken recherchieren. Hinweise hierzu erhalten Sie
im Informationszentrum.
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Buch- und Zeitschriften-
Titel in ausgeschriebener Form
wiedergeben. Auch wenn Abkürzungen im jeweiligen Wissenschaftsfach üblich sind: sie können durch Überschneidung mit den
Abkürzungen anderer Fächer mehrdeutig sein und die Belieferung verzögern oder ganz verhindern.
Web-Team
- 24.06.96